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Datum:08.08.2005

Tod in der Polizeizelle
Ein junger Afrikaner verbrennt auf einem Revier in Dessau. Die
Staatsanwaltschaft hat jetzt zwei Beamte angeklagt. Es bleiben aber
Fragen, die niemand beantworten kann
DESSAU, im August. Immer mehr Leute drängen am vergangenen Freitagabend
in den kleinen Vortragsraum in der Dessauer Parkstraße 7. Hier,
im "Multikulturellen Zentrum" der sachsen-anhaltinischen Stadt, soll es
in einer Anhörung um die "Chronologie einer Menschenverbrennung" gehen.
Etwa siebzig Besucher sind gekommen, viele junge Leute darunter, aber
auch Ehepaare und ältere Einwohner der Stadt sowie zwei
Landtagsabgeordnete von PDS und SPD. Ein Dutzend Afrikaner, die meisten
aus Sierra Leone stammend, haben sich auf die Stuhlreihen im hinteren
Teil des Raums gesetzt.
Der Mensch, der verbrannt ist, war ein Freund von ihnen. Er heißt Oury
Jallho und floh wie sie vor dem blutigen Bürgerkrieg in Sierra Leone nach
Deutschland. Am 7. Januar dieses Jahres wurde der 21-Jährige in Dessau
festgenommen, nachdem er Frauen auf der Straße belästigt hatte, weil er
sich ein Handy von ihnen borgen wollte. Jallho war stark betrunken, er
soll auf dem Revier randaliert und seinen Kopf mehrmals an die Wände
geschlagen haben. Die Beamten schafften ihn daher in eine Zelle im
Keller, legten ihn auf eine Matratze und fesselten ihn an Händen und
Füßen. Nach fast vier Stunden soll er mit Hilfe seines in der Hosentasche
steckenden Feuerzeugs die Matratze angesteckt haben und qualvoll
verbrannt sein. Weil die Beamten auf die Schreie des Opfers und den
Rauchmelder in der Zelle nicht reagiert haben, sind zwei Polizisten jetzt
angeklagt worden. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge und
fahrlässige Tötung, jeweils durch Unterlassen, vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft habe ohne Zweifel sehr gründlich und sorgfältig
ermittelt, sagt Ulrich von Klinggräf. Der Berliner Rechtsanwalt sitzt mit
seiner Kollegin Regina Götz im Vortragsraums des Dessauer
Multikultizentrums. Die beiden vertreten als Nebenkläger die
Familienangehörigen von Oury Jallho.

Fünf Leitzordner ist der Ermittlungsvorgang mittlerweile dick. Alle
Fragen und Widersprüche aber werden darin nicht geklärt, sagt Anwältin
Götz. Die detaillierten Befragungen der Beteiligten, diverse Gutachten,
die beiden Obduktionen und Protokolle über den nachgestellten Tatablauf
passten zwar in das Mosaik, das die Staatsanwaltschaft vom Geschehen auf
dem Dessauer Polizeirevier in der Anklage zusammengesetzt hat, sagt sie.
Dennoch bleibe ein "beträchtliches Unbehagen", wie ihr Kollege Ulrich von
Klinggräf vorsichtig formuliert. Die Anklage enthalte "eine Kette von
Merkwürdigkeiten" und beruhe auf Hypothesen, die "zum Teil
wirklichkeitsfremd" seien.

Einer der angeklagten Polizeibeamten hat zum Beispiel ausgesagt, dass er
Jallho sehr gründlich durchsucht habe. Sogar das Innenfutter der
Hosentaschen sei von ihm umgestülpt worden, behauptete er in den
Vernehmungen laut Klinggräf. Der Beamte schließe aus, dass der Afrikaner
noch ein Feuerzeug in der Tasche gehabt habe.

Allerdings kann diese Aussage auch eine Schutzbehauptung des Polizisten
sein, erklärt der Anwalt. Denn wenn sich herausstellt, dass er den
Afrikaner nur nachlässig durchsucht und das Feuerzeug übersehen hat, dann
drohe ihm eine Verurteilung.

Eine weitere Merkwürdigkeit betrifft die Matratze, auf der Jallho
festgeschnallt war. Ihr Kunstlederbezug ist nicht entflammbar. Möglich
ist allerdings, dass der Bezug beschädigt war. Eine Frau, die auf dem
Revier die Zellen säubert, hat jedoch ausgesagt, die Matratze sei
unversehrt gewesen.

Denkbar - und laut Anwältin Götz sei dies auch so von den Ermittlern
nachgestellt worden - ist, dass Jallho den Bezug aufriss und den
Schaumstoff anzündete, um den Rauchmelder auszulösen, damit ihn die
Beamten aus der Zelle holen. Allerdings war der Afrikaner wegen der
Fesselung nicht nur sehr eingeschränkt bewegungsfähig, er war auch stark
betrunken, gibt sie zu bedenken. Außerdem hätte er ein sehr großes Stück
von dem Bezug zerreißen müssen, damit der Schaumstoff Feuer fängt.

Nicht eindeutig geklärt sind schließlich auch die Vorgänge in der
Zentrale des Reviers zwischen 11.45 Uhr, als zum letzten Mal zwei Beamte
bei Jallho in der Zelle waren, und 12.11 Uhr, als ein Polizist in den
bereits völlig verqualmten Zellenkeller vordrang. "Wir haben den
Eindruck, dass von einigen Polizeibeamten inzwischen extrem gemauert
wird", sagt Anwalt Klinggräf. "Man versucht, sich gegenseitig zu
schützen." So habe eine Beamtin, auf deren Angaben die Staatsanwaltschaft
ihre Anklage stützt, in einer zweiten Befragung wesentliche Punkte ihrer
ersten Aussage widerrufen, weil sie damals angeblich zu nervös gewesen
sei.

Fast drei Stunden bemühen sich die Anwälte, die Fragen der Zuhörer im
Dessauer Multikultizentrum zu beantworten. Irgendwann steht ein Afrikaner
auf, der abseits von Ourys Freunden aus Sierra Leone sitzt. Er sei aus
Togo, sagt der Mann auf Französisch. Was sei das für ein demokratischer
Staat, wo so etwas passieren kann, ruft er wütend. Und sagt, dass die
Polizei bestimmt anders gehandelt hätte, wenn der Mann in der Zelle ein
Deutscher gewesen wäre. "Warum seid ihr immer gegen Afrikaner?", ruft er.

Ein Freund Ourys fällt ihm ins Wort, ein kurzer Streit auf französisch,
dann setzt sich der Mann aus Togo wieder hin. Wenig später verlässt er
das Haus. Seine Fragen hat ihm niemand beantwortet.


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Ermittlungen gegen Polizistin

Dessauer Staatsanwaltschaft geht Verdacht der Falschaussage nach
von Steffen Reichert, 07.08.05, 17:56h, aktualisiert 07.08.05, 19:06h

Die Anwälte Regina Götz und Ulrich von Klinggräff, Vertreter der
Nebenklage, präsentierten ihre Erkenntnisse im Fall Jallow. (MZ-Foto:
Lutz Sebastian)
Dessau/MZ. Im Fall des in einer Dessauer Gewahrsamszelle der Polizei
qualvoll verbrannten Oury Jallow kehrt keine Ruhe ein. Am späten
Freitagabend präsentierten in Dessau zwei Rechtsanwälte aus Berlin, die
die Hinterbliebenen des zu Tode gekommenen Asylbewerbers vertreten, vor
mehr als 100 Teilnehmern einer öffentlichen Anhörung ihre Erkenntnisse.
Auch der Ausländerbeauftragte Sachsen-Anhalts, Landtagsabgeordnete von
SPD und PDS sowie zahlreiche Landsleute Jallows nahmen an dem Hearing
teil.

Alles drehte sich um die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass der stark
angetrunkene und auf einer Pritsche gefesselte 21-Jährige es im Januar
geschafft haben soll, sich mit einem Feuerzeug anzuzünden, und warum ein
diensthabender Polizeibeamter den Feuermelder mehrfach weggedrückt hatte.

In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass die Justiz nun auch wegen
des Verdachts der uneidlichen Falschaussage gegen die Kollegin des
diensthabenden Polizisten ermittelt. "Sie hatte ihre zweite Aussage in
den entscheidenden Aussagen geändert und damit ihren Kollegen entlastet",
so Anwalt Ulrich von Klinggräff. Der Chef der Dessauer
Staatsanwaltschaft, Folker Bittmann, bestätigte die Ermittlungen. Die
Angaben des Anwalts müsse man aber relativieren, sagte er. Es gebe
inzwischen eine erneute Aussage, die die ursprünglichen Angaben praktisch
wieder herstelle. Bittmann wies auch Vorwürfe der Nebenklage zurück,
wonach die Beamtin im Beisein des Anwaltes des Beschuldigten vernommen
worden sei. "Das ist geltende Rechtslage", sagte der Leitende
Oberstaatsanwalt. Die Beamtin begründe die verschiedenen Aussagen mit der
Einnahme von Medikamenten.

Von Klinggräff sprach nach der Akteneinsicht und angesichts der
rekonstruierten Abläufe von einem "starken Unbehagen" und "zahlreichen
Widersprüchen". "Wir sind aber nicht in der Lage, eine Gegenthese zu
formulieren." Er habe zudem den Eindruck, dass insbesondere in den Reihen
der Polizei "extrem gemauert" werde. Der Anwalt bescheinigte der
Staatsanwaltschaft aber auch, bei ihren Ermittlungen "das volle Programm"
gefahren zu haben. Er hoffe nun auf einen Prozess, der weiter Licht ins
Dunkel der Ereignisse bringe. "Ich denke, dass das Verfahren sehr
aufwändig wird", so der Anwalt. Über die Zulassung der Anklagen ist noch
nicht entschieden.