Direkt nachdem Oury Jallow gestorben ist, spricht die
Polizei von Selbstmord. Erst nach öffentlichen
Protesten geht die Staatsanwaltschaft den
Widersprüchen nach: Wie soll sich ein Mensch selbst
verbrennen, wenn er an Händen und Füßen fixiert worden
ist? Warum hat er angeblich ein Feuerzeug, wenn vor
dem Arrest immer eine genaue Untersuchung stattfindet?
Wie soll er sich anzünden, wenn die Matratze laut
Hersteller schwer entflammbar ist und sie vorher nicht
beschädigt war? Und warum sollte er es überhaupt getan
haben? Warum stellen die diensthabenden Polizisten die
akustische Verbindung sowie den Rauchmelder aus,
obwohl sie einwandfrei funktionierten? Wie soll es
möglich sein, nicht die Todesschreie eines Menschen zu
hören, der mehrere Minuten lang qualvoll in den
Flammen verbrennt, und den Rauch nicht zu bemerken,
durch den danach weder die Polizisten noch die
Feuerwehr durchkommen? Warum taucht ein Feuerzeug in
der Asservatenliste vom 11.1. auf, nachdem es am 10.1.
dort nicht verzeichnet wurde? Schon lange bevor die
Ermittlungen abgeschlossen waren, erklärte der
leitende Oberstaatsanwalt, dass es „keinerlei
Anzeichen für die vorsätzliche Tat eines Dritten“
gebe. Eine Nachstellung, nach der es möglich sei, ein
Feuerzeug aus der Hosentasche zu holen, reichte ihm
dafür aus. Keine der offenen Fragen konnten
beantwortet werden noch wurden eine weitere Obduktion
oder eine Röntgengenuntersuchung durchgeführt, auch
nicht nach der Aufforderung durch die Anwältin der
Angehörigen. Eine genauere Obduktion musste auf eigene
Kosten durchgeführt werden, durch die erst jetzt ein
Bruch des Nasenbeins, zerstörte Trommelfelle und
Einbrüche an den Siebbeinplatten gefunden wurden,
welche zuvor abgestritten worden sind. Jetzt beklagt
sich die Staatsanwaltschaft nur darüber, dass ihr
diese Ergebnisse nicht zugestellt worden seien – diese
sind ihr jedoch weder verheimlicht worden noch hat sie
sich jemals dafür interessiert.
Jetzt, nach einem halbem Jahr des kontinuierlichen
Kampfes einschließlich der starken Demonstration in
Dessau am 26. März, in der die Wut und die Erfahrungen
der täglichen Polizeigewlt und -brutaliät zum Ausdruck
kam, und des gemeinsamen entschiedenen Willens, die
Hintergründe des Todes von Oury Jallow und der
Verantwortlichen herauszufinden, erscheint die
Anklage gegen nur noch zwei der Polizisten, wegen
Körperverletzung mit Todesfolge gegen den einen und
fahrlässiger Tötung gegen den anderen. Alle weiteren
Möglichkeiten werden schon in der Anklage
ausgeschlossen. Für viele von uns ist genauso
vorstellbar, dass Oury Jallow vorher
zusammengeschlagen worden - wie schon oft durch
Polizisten geschehen - und anschließend angezündet
worden ist, sei es um ihn umzubringen oder um es zu
vertuschen. Alleine schon die Behauptung der
Polizisten, sie hätten die Warnmelder aufgrund älterer
Schäden ausgestellt, zeigt ihre Verachtung und ihre
Überlegenheit, wenn es um „Schwarzafrikaner“ geht.
„Unsere Polizei macht einen guten Job“, beeilte sich
der Innenminister von Sachsen-Anhalt noch im Februar
mitzuteilen. Erst jetzt, als Ausschnitte von
Telefonprotokollen in der Presse erschienen sind, wird
von möglichen „Rückschlüssen auf eine innere
Einstellung der Beteiligten“ gesprochen, nachdem
bisher selbst die Existenz dieser Protokolle
abgestritten worden ist, in denen die rassistische
Haltung der Polizisten und des Arztes evident auf der
Hand liegen.
Die offensichtliche Kollaboration zwischen den
staatlichen Institutionen dient der Leugnung jeden
Zusammenhangs zwischen Rassismus und dem Tod von Oury
Jallow. Es ist sehr üblich, über den Rassismus zu
sprechen, der von der Seite der Nazis auf der Straße
kommt, um zu verhindern, über den Rassismus innerhalb
der Institutionen zu sprechen: In der Zeit von 1990
bis 2004 starben elf Ausländer während polizeilicher
Maßnahmen, und 12 wurden durch rassistische Angriffe
auf der Straße umgebracht, wobei letzeres mehr
Beachtung in der Öffentlichkeit findet. Wieder sind
wir mit der Situation konfrontiert, in der eine
ernsthafte Aufklärung verhindert wird, einzig um die
staatlichen Strukturen unberührt zu lassen. Vor einer
Woche kündigte das Landesverwaltungsamt von Dessau
einem der meist engagierten Menschen, Mouktar Bah, die
Genehmigung für seinen Internet-Telephon-Shop und
damit seine Existenzgrundlage zu entziehen und sein
Leben zu stören.