Süddeutsche Zeitung, 18.02.2005, S. 8

óPressemäßig möglicherweise etwas zu niedrig gehängt"

 

Gleichgültigkeit mit Todesfolge

 

Ein fataler Polizeieinsatz: In Dessau verbrannte ein Asylbewerber in einer Zelle, doch kaum jemand sah darin einen Skandal

 

Von Constanze von Bullion


Es ist nicht bekannt, in welcher Stimmung der Dessauer Polizeihauptkommissar Andreas S. am 7. Januar 2005 zum Dienst erschienen ist. Aber dass er in Gewitterlaune, geraten sein könnte an diesem Tag, das ist gut möglich. S. arbeitete im ersten Stock eines gelb getünchten Granitkolosses, in dem das Polizeirevier Dessau untergebracht ist. Als Dienstgruppenleiter hat er Notrufe entgegengenommen, Polizeieinsätze koordiniert und ein Schaltpult mit einer Wechselsprechanlage bedient.

Gegen 8 Uhr an diesem Morgen ging ein Notruf ein. Nichts Besonderes, einige Frauen von der Stadtreinigung fühlten sich auf der Straße belästigt. Ein Funkwagen fuhr los und kehrte mit einer widerspenstigen Fracht zurück: Ein betrunkener Mann, der sich nicht ausweisen wollte und mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme wehrte, landete auf der Wache. Er hieß Oury Jalloh, war 21 Jahre alt und stammte aus Sierra Leone. Dreieinhalb Stunden später war er tot. Verbrannt in einer Zelle im Keller und an Händen und Füßen gefesselt.

Nun könnte man annehmen, dass ein so dramatischer Todesfall, zumal in der Obhut der Polizei, eine gewisse Bestürzung in der Stadt auslöst. Mit 21 Jahren betrunken in einer Zelle zu landen ist ja keineswegs spektakulär, dort zu verbrennen hingegen ein Skandal. Die Dessauer Behörden, der Oberbürgermeister und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben das offenbar etwas anders gesehen. Ein Asylbewerber habe sich in der Zelle das Leben genommen, wurde kurz gemeldet. Kein Politiker regte sich auf, niemand fragte nach oder äußerte Bedauern. Jedenfalls nicht öffentlich.

óZu seinem eigenen Schutz"


Sechs, Wochen sind seither vergangen, in denen eine Dessauer Opferhilfeinitiative, ein PDS-Politiker und ein paar Journalisten in der Sache.heiaimge-stochert haben. Diese Woche gab die Staatsanwaltschaft ihrem Druck nach und verriet, was sie bisher herausgefunden hat. Es ist, zumindest bisher, eine Geschichte der Gleichgültigkeit.

Sie handelt zum Beispiel von Polizeihauptkommissar Andreas S., der auf seiner Wache Dienst tat, als der Mann aus Sierra Leone in Handschellen hereingebracht und von einem Arzt untersucht wurde. Oury Jalloh muss zu diesem Zeitpunkt schon ziemlich außer sich gewesen sein. Vielleicht, weil er über zwei Promille Alkohol im Blut hatte und Drogen genommen hatte. Vielleicht, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Womöglich aber auch, weil es keinen Dohnetscher gab, der ihm erklärte, warum er hier war. Jalloh soll um sich getreten und mit dem Köpf gegen die Wand geschlagen haben, sagen die Polizisten, deshalb habe man ihn ózu seinem eigenen Schutz" in eine Zelle gesteckt und mit Händen und Füßen an eine Liege gekettet.

Alle dreißig Minuten und ganz vorschriftsgemäß soll der Asylbewerber in dieser Zelle kontrolliert worden sein, zuletzt um 11 Uhr 45. Kurz darauf muss er unruhig geworden sein, und wenn es stimmt, was die Staatsanwälte ermittelt haben, dann drehte Dienstgruppenleiter Andreas S. zwei Stockwerke höher die Gegensprechanlage leiser, über die er Jalloh überwachen musste. Kurz vor zwölf soll das gewesen sein. Der Beamte habe wegen der Unruhe im Lautsprecher seine Telefongespräche nicht mehr verstehen können, heißt es, Eine Kollegin habe das Gerät später wieder aufgedreht.

Als es wenig später im Lautsprecher knisterte, glaubten Andreas S. und seine Kollegin angeblich, Wasser plätschern zu hören. Am Abfluss der Zelle habe sich manchmal eine kleine Lache gebildet, sollte der Dienstgruppenleiter später erklären. Andreas S. hat wohl öfter Geschichten erzählt, die zu glauben schwer fällt. Zum Beispiel, dass er sofort hinuntergegangen sei in den Keller, als der Feuermelder losheulte. Das gab er den Ermittlern anfangs zu Protokoll. Seine Kollegin hat wohl anderes gesehen.

Zweimal soll Andreas S. den Feueralarm abgeschaltet haben. War es ihm egal, dass da irgendein Ausländer tobte? War er genervt von dem Radau? Der Beamte hat gesagt, das Gerät habe ständig Fehlalarm gemeldet. Die Ermittler aber konnten keinerlei technische Mängel feststellen, die Anlage wurde im vergangenen September repariert. Als Dienstgruppenleiter S. und seine Kollegin Rufe hörten und jetzt auch der Rauchmelder des Lüftungsschachts anschlug, wollen sie immer noch óPlätschern" vernommen haben. Da muss Oury Jalloh eigentlich schon um sein Leben gebrüllt haben.
Sechs Minuten sollen zwischen dem Ausbruch des Feuers und dem óHitzeschock" des Asylbewerbers gelegen haben. Um neun nach 12 Uhr sei der Beamte S, in den Keller gegangen. Da schlug der Qualm schon aus der Zelle, drinnen herrschten 360 Grad. Für Oury Jalloh kam jetzt jede Hilfe zu spät.

Der Polizist Andreas S., gegen den nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt wird, ist kein ganz Unbekannter in Dessau. Im Oktober 2002 starb schon einmal ein Mann in einer Dessauer Polizeizelle, an Schädelbruch und inneren Verletzungen. Auch damals war S. der Dienstgruppenleiter, die Ermittlungen wurden eingestellt. Als vor sechs Wochen Oury Jalloh umkam, blieb der Beamte zunächst auf seinem Posten. Am 17. Januar 2005, zehn Tage nach dem Tod des Asylbewerbers, wurde er versetzt. Und erst in der vergangenen Woche, als das nächste Stück Wahrheit ans Licht kam, wurde er vom Dienst suspendiert.

Bei der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kann man daran nichts Ungewöhnliches finden. óIch verwahre mich gegen den Vorwurf, dass wir/die Sache nicht sorgfältig und mit der gebührenden Achtung behandelt hätten", sagt der Sprecher des Innenministeriums, Matthias Schuppe. Niemand habe versucht, den . Vorfall unter den Teppich zu kehren, und wenn wochenlang keinerlei Information an die Öffentlichkeit gedrungen sei und das Thema ópressemäßig möglicherweise von der Staatsanwaltschaft etwas zu niedrig gehängt" wurde, habe man sehr betroffen reagiert. Intern. Außerdem habe es Wochen gedauert, Matratzen zu überprüfen, Anlagen zu testen und all die Aussagen zu bewerten.

Für Anteilnahme oder gar ein politisches Signal war da wohl keine Zeit. Und ob das Land noch Stellung nimmt zu der hässlichen Geschichte, ist ungewiss. Am Mittwoch haben die Staatsanwälte im Rechtsausschuss des Landtags ihre Erkenntnisse präsentiert. Heftige Reaktionen haben sie offenbar nicht ausgelöst. Innen- und Justizminister reagierten ómit großer Zurückhaltung", sagte der PDS-Abgeordnete Matthias Gärtner. Er hat das Thema überhaupt erst ins Parlament gebracht und will jetzt durchsetzen, dass der Landtag sich zu einer bedauernden Erklärung durchringt.

Gegen das Schweigekartell


Vor der Staatsanwaltschaft Dessau türmen sich jetzt neue Fragen auf. Wenn es beim Tod von Oury Jalloh, wie versichert wird, keine óFremdeinwirkung" gab und wenn es ihm trotz der Fesseln gelang, ein Feuerzeug aus der Tasche zu ziehen - wie konnte dann die Matratze aus schwer entflammbarem Kunstleder so schnell brennen? Quoll seitlich Schaumstoff heraus? Hat Jalloh die Matratze aufgetrennt? Haben die Beamten, die um 11 Uhr 45 ólänger" mit ihm gesprochen haben sollen, nichts davon bemerkt?

Noch drängender aber ist die Frage, woher das Feuerzeug kam, dessen Reste erst Wochen nach dem Brand gefunden wurden. óÜber die Quellen, woher das Feuerzeug kam, können wir noch keine Aussagen treffen", hat der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann erklärt. Die beiden Beamten jedenfalls, die Oury Jalloh durchsucht haben und gegen die jetzt wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, haben versichert, seine Hosentaschen umgedreht und dort nichts als Taschentücher gefunden zu haben.

óDie Fehler seitens der Polizei sind bestürzend. Dass sie zum Tod von Oury Jalloh beigetragen haben, scheint sicher", hat Steffi Lemke, die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, erklärt. Die Dessauer Staatsanwaltschaft sieht das etwas anders. Sie will nun klären, ob eine schnellere Reaktion der Polizisten Oury Jalloh überhaupt hätte retten können.

Einen Lichtblick wenigstens gibt es in diesem Drama. Wenn stimmt, was sich jetzt abzeichnet, dann hat es am 7. Januar im Polizeirevier Dessau jemanden gegeben, der ausgebrochen ist aus dem Kartell der Schweiger: die Polizistin, die die Gegensprechanlage wieder aufgedreht und offenbar auch gegen ihren Kollegen ausgesagt hat. Unter enormem Druck scheint sie sich für die Wahrheit und gegen falsche Kameraderie entschieden zu haben. Das immerhin verdient Respekt.

 

 

http://www.jungle-world.com/seiten/2005/10/5051.php
Verbrannt in Zelle 5
Der Tod eines Flüchtlings in einem Dessauer Polizeirevier ist noch immer nicht vollständig aufgeklärt. Die Asylbewerber der Stadt fühlen sich von der Polizei bedroht. von georg picot
Anfang des Jahres verbrannte ein 21jähriger Asylbewerber in Dessau in Sachsen-Anhalt in einer Polizeizelle. In der Öffentlichkeit nahm zunächst kaum jemand den Todesfall zur Kenntnis. Erst in den vergangenen Wochen wuchs die Aufmerksamkeit. Am 3. März, acht Wochen nach dem Todesfall, sprach der Landtag Sachsen-Anhalts sein Bedauern aus.
Die Polizei nahm den aus Sierra Leone stammenden Flüchtling Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar fest. Nach ihren Angaben soll er Frauen auf der Straße belästigt und gegen die hinzugerufenen Polizisten Widerstand geleistet haben. Jalloh soll betrunken und nach der Festnahme aufgebracht gewesen sein. In der Gewahrsamszelle fesselten die Beamten ihn mit Händen und Füßen an die Pritsche. Eine solche »Fixierung« ist nach den Vorschriften der Polizei möglich, wenn die Gefahr besteht, dass der Festgenommene sich selbst verletzt. Zweieinhalb Stunden lag Jalloh so in der Zelle 5 im Untergeschoss des Polizeireviers Dessau. Die Zelle wurde in dieser Zeit etwa jede halbe Stunde kontrolliert, wie aus einem Zwischenbericht der ermittelnden Staatsanwaltschaft Dessau hervorgeht.
Zum letzten Mal prüften zwei Beamte die Zelle zwischen 11 Uhr 45 und 11 Uhr 54 und sprachen dabei mit Jalloh. Höchstens zehn Minuten später brach den Ermittlungen zufolge das Feuer in der Zelle aus. Der Dienstgruppenleiter im ersten Stock war über eine Sprechanlage mit der Zelle verbunden. Kurz vor zwölf Uhr stellte er die Anlage zwischenzeitlich leise, weil er ein Telefongespräch nicht verstehen konnte. Kurz darauf hörten er und eine Kollegin »plätschernde Geräusche« und der Rauchmelder schlug an, berichtet die Staatsanwaltschaft. Der Dienstgruppenleiter schaltete den Alarm ab, weil es schon des öfteren Fehlalarm gegeben habe. Auch ein zweites Mal schaltete er den Rauchalarm ab. Erst als auch der Lüftungsschalter Alarm schlug, ging er in den Keller, um nachzusehen. Zu diesem Zeitpunkt war das »Plätschern« in der Wechselsprechanlage bereits lauter geworden, und die Beamten hatten Rufe von Jalloh gehört.
Das Feuer in der Zelle rauchte nun aber so stark, dass es den Beamten nicht mehr gelang, Jalloh zu retten. Er lag auf einer brennenden Matratze. Der Obduktion zufolge starb er an einem so genannten Hitzeschock. In der Zelle fand man später die Reste eines Feuerzeugs. Die Staatsanwaltschaft Dessau geht davon aus, dass Jalloh die Matratze selbst angezündet habe. Es gebe keinerlei Anzeichen für die vorsätzliche Tat eines Dritten.
Zunächst erscheint es unwahrscheinlich, dass sich jemand anzünden kann, der an Händen und Füßen gefesselt ist. Die Staatsanwaltschaft ließ die Situation jedoch nachstellen und zeigte, wie jemand trotzdem ein Feuerzeug aus der Tasche holen und es entzünden kann. Die Frage ist allerdings auch, warum der Festgenommene noch ein Feuerzeug in der Tasche hatte. Rechtlich vorgeschrieben ist, dass die Polizei Jalloh hätte untersuchen und ihm Gegenstände hätte abnehmen müssen, mit denen er sich selbst gefährden konnte. Die zwei Beamten, die hierfür zuständig waren, sagten zunächst aus, Jallohs Taschen gründlich durchsucht zu haben. Später verweigerten sie die Aussage. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Außerdem wird gegen den Dienstgruppenleiter wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Dessen Angabe, es habe des öfteren Fehlalarm gegeben, verwundert Matthias Gärtner, den innenpolitischen Sprecher der PDS in Sachsen-Anhalt. »Die Brandmeldeanlage wurde am 14. September 2004 repariert. Seitdem war sie intakt.«
Unklar ist ebenso, wieso die Matratze in Flammen aufgehen konnte. Denn sie hatte einen schwer entflammbaren Bezug aus Kunstleder. Das Innenministerium Sachsen-Anhalts sagte hierzu, dass »eine Beschädigung des Überzuges nicht ausgeschlossen« werden könne. Nach dem Vorfall wurden deshalb die Matratzen aller Gewahrsamszellen des Landes überprüft. Nur bei einem geringen Anteil fand man kleine Mängel.
Bereits im Oktober 2002 starb in Dessau unter demselben Dienstgruppenleiter ein Mann im Polizeigewahrsam. Er erlag inneren Verletzungen, die er offenbar schon vor der Festnahme erlitten hatte. Der Fall wurde nie vollständig aufgeklärt. Der Dienstgruppenleiter wurde nach dem neuerlichen Todesfall zunächst versetzt, inzwischen aber vom Dienst suspendiert.
Das Verhältnis zwischen der Polizei und Schwarzen ist in der 80 000-Einwohnerstadt Dessau generell schwierig. »Natürlich habe ich Angst vor der Polizei«, sagt der Ladenbesitzer Mouctar Bah. So gehe es den meisten Afrikanern in der Stadt. »Dabei müsste sie uns eigentlich schützen.« Seit dem Tod von Oury Jalloh habe sich diese Sorge bei ihm und den Afrikanern, die er kennt, verstärkt. Bereits zuvor jedoch hatten Schwarze in Dessau wenig Vertrauen in die grün Uniformierten. Woher das kommt, erklären die Beobachtungen von Marco Steckel von der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau. Immer wieder kontrolliere die Polizei Leute wegen ihrer dunklen Hautfarbe. »Schwarze stehen unter Generalverdacht, mit Drogen zu dealen.«
Im Juni 2003 wurde ein afrikanischer Asylbewerber von drei Zivilbeamten festgehalten, zu Boden gerissen, geschlagen und getreten, berichtet die Beratungsstelle. Erst danach hätten sich die Männer als Polizisten zu erkennen gegeben. Sie zogen den 37jährigen aus, um ihn zu durchsuchen. Obwohl er sich ausweisen konnte, nahmen sie den Mann mit aufs Polizeirevier und entkleideten ihn dort erneut.
»Warum haben sie mich wie ein Tier behandelt, obwohl ich nichts getan habe?« klagte der Betroffene. Vier Fälle dieser Art hat die Beratungsstelle in den vergangenen vier Jahren dokumentiert, sie geht aber von einer größeren Zahl von Vorkommnissen aus. Wenn die Betroffenen Anzeige erstatten, reagiert die Polizei häufig mit einer Gegenanzeige. Eine wirksame Einschüchterung, sagt Steckel.

Steffen Andersch von der Dessauer Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bestätigt Steckels Beobachtungen. Er ergänzt, dass sich die Leitung der Polizei in der Vergangenheit den Problemen jedoch nicht verschlossen habe, wenn antirassistisch engagierte Bürger sie angesprochen haben. »Das erreicht jedoch nicht unbedingt jeden an der Polizeibasis.« Andersch sieht das diskriminierende Verhalten der Polizei im Zusammenhang mit der allgemein verbreiteten Fremdenfeindlichkeit. Dessau ragt seiner Erfahrung nach dabei nicht besonders hervor: »Das ist ostdeutscher Standard.«

 


Feuertod in Dessau

Magdeburg/MZ/sre.  Der Feuertod eines 21-jährigen Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam hat im Landtag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Zwar bedauerten Vertreter aller Fraktionen den Tod von Oury Jallow, der im Januar unter noch ungeklärten Umständen in der Zelle verbrannte. Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) wies jedoch Vorwürfe der PDS zurück, wonach Ermittlungen zu spät und erst auf öffentlichen Druck hin intensiviert worden seien. Der PDS-Innenexperte Matthias Gärtner hatte zuvor gesagt, dass der aus Sierra Leone stammende Mann bei pflichtgemäßem Handeln der Polizei noch leben könnte.
Für Aufregung sorgte eine Rede des CDU-Abgeordneten Erich Reichert. Er hatte sinngemäß erklärt, dass Fragen nach der Persönlichkeit eines Menschen erlaubt sein müssten, der morgens mit drei Promille Alkohol im Blut aufgegriffen worden sei. Reichert spielte damit darauf an, dass Jallow bei seiner Festnahme alkoholisiert gewesen war. PDS-Fraktionschef Wulf Gallert hielt dagegen, dass die Würde des Menschen nicht relativierbar sei. SPD-Rechtsexperte Bernward Rothe kritisierte, dass die Ermittlungen erst aufgrund des in den Medien erzeugten öffentlichen Drucks forciert worden seien. Außerdem sei die Information der Parlamentarier zunächst nicht ausreichend gewesen.

Guido Kosmehl (FDP) sagte, eine Bewertung sei erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sinnvoll.

 

 

Betreff: [plataforma]
Von:     chiflito@riseup.net
Datum:   Mo, 21.03.2005, 20:03
An:      plataforma@lists.riseup.net
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MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE FORDERN - AUFKLÄRUNG IM FALL VON OURY JALLOH
 
Die Initiative für Oury Jalloh (Dessau) verurteilt die Blockade der
Staatsanwaltschaft,weitere  Untersuchungen am Leichnam von Oury Jalloh
noch vor dessen Überführung nach Guinea Conakry vorzunehmen, obwohl diese
für die Beantwortung offener Fragen notwendig sind. Oury Jalloh ist am 7.
Januar 2005 unter noch ungeklärten Umständen im Polizeirevier Dessau
gestorben. Zusammen mit verschiedenen MigrantInnen- und antirassistischen
Initiativen fordern wir eine Röntgenuntersuchung, das Bemühen um
Aufklärung der Todesursache von Oury Jalloh und den Überführungsstopp bis
zur Überprüfung des rechtsmedizinischen Abschlussgutachtens. Gleichzeitig
gibt die Initiative bekannt, dass die Stadt Dessau eine öffentliche
Trauerfeier im Stadtzentrum verbietet.
 
Der Tod von Oury Jalloh hätte eigentlich eine Welle der Empörung auslösen
müssen. Der Tod von Oury Jalloh hätte eigentlich eine Schande für ein Land
sein sollen, das dieses Jahr dem 60. Jahrestag der Ende der
Nazi-Gräueltaten mahnt. Aber das ist leider nicht der Fall. Sogar im
Gegenteil: Deutschland schweigt. Auch fünf Jahre nach dem Mord an dem
Mosambikaner Antonio Adriano in Dessau durch drei Nazis.
 
Zur Sache:
 
Niemand bezweifelt, dass Oury Jalloh, der am 7. Januar in der
Polizeistation Dessau mit gefesselten Händen und Füßen in seiner Zelle
verbrannte, unter noch immer ungeklärten Umständen gestorben ist, genauso
wie alle, die sich mit dem Fall befassen wissen, dass es viel mehr Fragen
als Antworten gibt. Nichtsdestotrotz wird alles getan, um das Geschehen
vom 7. Januar unter den Tisch zu kehren. So wird es von der
Staatsanwaltschaft gegenüber der Rechtsanwältin der Mutter von Oury
Jalloh, Regina Götz, abgelehnt, eine Röntgenuntersuchung am Leichnam
durchzuführen, obwohl in den
Vernehmungsprotokollen von körperlichen Auseinandersetzungen zwischen der
Polizei und Oury Jalloh und in der Presse von gebrochenen Handgelenken die
Rede war. Außerdem bleibt laut der Anwältin ungeklärt, wie das Feuerzeug
in die Zelle gelangen konnte, obwohl die Polizeibeamten in ihrer ersten
Vernehmung angegeben haben, dass ein Übersehen bei der Durchsuchung
ausgeschlossen sei. Das Feuerzeug taucht in der ersten Asservatenliste vom
10.1. 2005 nicht auf, dann aber in der zweiten. vom 11.1.05. Weitere
Fragen der Anwältin sind: Warum wurde Oury Jalloh über mehrere Stunden an
allen Gliedmaßen angekettet in der Zelle festgehalten? Wie kann eine nicht
entflammbare Matratze von einem gefesselten Menschen angezündet werden?
Und wie kann es kommen, dass drei Polizeibeamte von dem Schreien eines
verbrennenden Menschen - wenn diese Version zutrifft - und dem Rauch
nichts mitbekommen haben wollen?
 
Nicht nur die Staatsanwaltschaft ist bemüht, die Geschichte möglichst
schnell abzuschließen. Auch bei den Behörden und öffentlichen Vertretern
der Stadt ist eine Mauer des Schweigens anzutreffen, wenn es um die
Aufklärung der Geschehnisse am 7. Januar geht. Selbst eine Trauerfeier
innerhalb von Dessau wird den FreundInnen von Oury Jalloh - die einzigen,
die sich um seine Geschichte kümmern - "aus politischen Gründen" nicht
erlaubt und muss nun in Kleinkühnau am Rand der Stadt stattfinden. Zu
offensichtlich ist das Interesse, die Hintergründe vom 7. Januar zu
vertuschen und alle weiteren Untersuchungen bis zur Überführung des
Leichnams nach Guinea Conakry zu verhindern, die wiederum für die Stadt
nicht schnell genug sein kann.
 
Warum ist Oury Jalloh gestorben? Warum gab es und gibt es so wenig
Berichte darüber in der Presse, die dazu noch widersprüchlich waren? Warum
die Entledigung einer Geschichte, die zu vielen anderen in Deutschland
passt und wie diese zum Verschwinden gebracht wird? Oder ist das einfach
noch ein Schwarzer, noch ein Afrikaner, noch ein Asylbewerber der
gestorben bzw. möglicherweise ermordet worden ist? Gehört das wieder zu
der Normalität Deutschlands? Wer hätte gedacht, dass 14 Jahre nach
Hoyerswerda und 60 nach Auschwitz ein Verbrechen wie dieses einfach
verschwiegen wird?
 
Laut Oberstaatsanwalt Folker Bittmann: "[es] besteht gegen den
Polizeibeamten, welcher Jallow am Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht
mehr". Vielleicht verweigert die Staatsanwaltschaft deswegen weitere
Untersuchungen am Leichnam, bevor dieser überführt worden ist. Und auch
örtliche Politiker aus Dessau scheinen ihre Motive zu haben, warum sie
gleichzeitig die Trauerfeier aus dem öffentlichen Raum verbannen wollen.
 
Die Presse hat nun das Wort.
 
Wir fordern:
 
  a.. Überführungsstop bis zur Überprüfung des rechtsmedizinischen
Abschlussgutachten
  b.. Unabhängige Untersuchung der Ereignisse
  c.. Anklage wg. versuchtem Mord gegen die Verantwortlichen
  d.. Entschädigungszahlung an Oury Jallohs Familie
  e.. Schluss mit rassistischer Polizeibrutalität und Kontrolle
  f.. GERECHTIGKEIT!!!
Für mehr Information über den Tod von Oury Jalloh, unsere Forderungen oder
den Trauerzug, setzen sie sich bitte in Verbindung mit: Mouktar Bah
(0176-29435634) E-Mail: plataforma@riseup.net
Dessau, am 26.03.05: Trauerzug für Oury Jallow-info in dt,eng,french,spanish
http://www.thevoiceforum.org/trauerzug26.03.
http://www.thevoiceforum.org

Oury Jallow:
VERBRANNT IN SEINER ZELLE

Kein Vergessen und kein Vergeben! 

NIE WIEDER!

Trauerfeier und Marsch in Dessau

26. 03.05 Hauptbahnhof Dessau 12Uhr

Wer kennt Oury Jallow oder Laye Kondé? Wer weiß etwas über ihr Leben und deren Familien, die sie zurückließen, über ihre Gefühle und Ängste? Wer weiß, wie sie starben und warum?
Am 7. Januar kamen in den Händen der Polizei zwei Afrikaner zu Tode. Am 7. Januar war in Deutschland einfach ein anderer Tag. Gewöhnlich. Ein Tag, der für viele Menschen schon längst der Vergangenheit angehört und damit wie so oft in Vergessenheit gerät. Schlicht ein Freitag im ersten Monat des neuen Jahres, nicht mehr und auch nicht weniger.
Es gibt aber auch Menschen, die nicht so leicht vergessen. Aber was soll´s, da sind einfach ein paar Leute mehr, für die der 7. Januar etwas verdeutlicht. Nämlich das Weiterwirken der unrühmlichen Kolonialgeschichte dieses Landes und des Kontinents. Es sind Leute, die den Tod zweier Afrikaner einfach als Beweis für das Fortbestehen von vergangenen Verhältnissen in der Gegenwart sehen. Ein einziger Alptraum.
Die Fakten:
Oury Jallow und Laye Kondé, beide aus Sierra Leone, starben, weil sie und ihres gleichen in diesem Land nicht willkommen sind. Sie starben, weil sie sich in einem Land wiedergefunden haben, in dem man nicht müde geworden ist, "Ausländer Raus!" zu schreien. Sie starben, weil ihnen der deutsche Staat und die deutsche Gesellschaft nur Ausschluss und Isolation, Zerstörung und Abschiebung entgegen brachten, wie vielen, vielen anderen Menschen auch.
Oury starb an einem Bett festgebunden im Polizeigewahrsam der Stadt Dessau. Er verbrannte dort bei lebendigem Leibe. Die Polizei behauptet, dass es ein Selbstmord gewesen sei. Laye starb in der Stadt Bremen. Seine Lungen waren aufgefüllt mit Wasser und Brechmittel, die ihn zum Übergeben und die im Magen vermuteten Drogen zum Vorschein bringen sollten.

Wollt Ihr mehr Informationen erhalten? Sollten wir objektiver sein? Wie sieht es damit aus: Gemäss eines Artikels der Wochenzeitschrift Die Zeit  vom 9. März "[wurde] allein im Januar diesen Jahres jede Stunde ein rechtsextremes Verbrechen begangen." Offiziell beliefe sich die Anzahl auf 745 Verbrechen und 39 Gewaltakte von Rechtsextremen in Deutschland. Im letzten Jahr gab es den Statistiken zu Folge 7.943 Verbrechen und 489 Gewaltverbrechen der rechtsextremen Szene.

Denkt Ihr, dass Oury und Laye in diesen Statistiken ein Platz zukam?
Es besteht zumindest kein Zweifel, dass solch hässliche Verbrechen im Stillen begangen werden, so wie die Behörden sich um deren Vertuschung oder Verharmlosung als Unfall bemühen. Verbrechen, welche vor langer Zeit ein täglicher Schrecken für viele Menschen des nicht-europäischen Erbes waren.
Aber was wir hier berichten, das ist nichts neues. Es wird wohl weder Euch noch uns als Neues gelten. Und Ihr werdet es wie wir ziemlich genau wissen. Ist es nicht das, was normal genannt wird? Ist dies nicht eine banale, alltägliche Begebenheit, auch wenn nicht für Euch persönlich? Aber dann seht Ihr es wieder nicht als Euer Problem an. Es ist ja jemanden anderem zugestoßen. Wenn Ihr dies lesen solltet, dann werdet Ihr Euch vielleicht unwohl fühlen oder sogar aufgebracht sein. Das dürfte auch eine normale Reaktion sein. Ihr werdet wie wir an diese Gleichgültigkeit gewöhnt sein.
Und nun noch einmal zurück zu einigen Informationen, welche von der Tageszeitung herausgegeben wurden. Einer Studie des Konflikt- und Gewaltforschers Wilhelm Heitmeyer zufolge sei die große, schweigende Masse überwältigend groß. 60 Prozent aller Deutschen glauben, dass schon zu viele Ausländer in diesem Land leben würden. 69 Prozent sind angenervt, weiterhin mit den Verbrechen gegen die europäischen Juden in Verbindung gebracht zu werden. Von diesen 69 Prozent bezeichnet sich gut die Hälfte politisch als Mitte.
In Dessau wies der ermittelnde Staatsanwalt die Möglichkeit zurück, Röntgenuntersuchung vorzunehmen. Dabei hätten dabei unbeantwortete Fragen gelöst werden können wie diese: War sein Handgelenk wirklich gebrochen oder nicht? Nun scheinen sie ihre Gedanken geändert zu haben und die Behörden bereiten Schwierigkeiten für die öffentliche religiöse Beisetzung eines Afrikaners, der vielen Freund und Bruder war.
Freunde von Oury sagten, sie werden die Prozession mit oder ohne Genehmigung der Behörden durchführen. Und sie werden nicht halt machen, die eigentlichen Ereignisse in Dessau anzuklagen. Seit solch starke Positionen häufig bezogen wurden, bedeutet es für die, welche widerstanden ihre Köpfe zu senken, oft allein gelassen zu werden. Deswegen ist es um so wichtiger, dass wir ihr Streben unterstützen und Oury einen würdigen Abschied erweisen, zumindest einen, den letzten.
Abschließende Worte. Es wird Euch weder viel Zeit in Anspruch nehmen noch viel Geld kosten, Oury's Freunde für das zu unterstützen, was ihm zu Lebzeiten in diesem Land vorenthalten wurde: Würde und Respekt. Es wird nur ein einziger Tag Eures Alltages sein. Kommt nach Dessau.
Wir fordern:

Kontakt: plataforma@riseup.net                                  www.thevoiceforum.org
Treffpunkt Berlin: Samstag den 26. März 2005, 9.15Uhr - Ostbahnhof, Gleis 7

 

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Hier eine Linkversammlung:

http://germany.indymedia.org/2005/03/110003.shtml


Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Von der Rechtsanwältin der Mutter von Oury Yallow wurde beantragt, eine Röntgenuntersuchung am Leichnam des Getöteten durchzuführen, um festzustellen, ob bei Herrn Yallow knöcherne Verletzungen bestanden.

Die Staatsanwaltschaft hat dies nach Rücksprache mit dem Rechtsmedizinischen Institut abgelehnt. Für eine derartige Untersuchung bestehe kein Anlass.

Eine derartige Untersuchung ist deshalb erforderlich, da zum einen kurz nach dem Tod von Herrn Yallow der Presse zu entnehmen war, die Handgelenke seien gebrochen gewesen. Außerdem ergibt sich aus den bisherigen Ermittlungen, dass Herr Yallow gegen seine Festnahme durch die Polizei Widerstand geleistet haben soll. Es ist durchaus denkbar, dass Herrn Yallow in diesem Zusammenhang Knochenverletzungen zugefügt wurden.

Außerdem ist nach wie vor ungeklärt, wie das Feuerzeug in die Gewahrsamszelle kommen konnte, da Herr Yallow vor seiner Verbringung in diese Zelle auf gefährliche Gegenstände hin untersucht wurde. In ihrer ersten Vernehmung gaben die Polizeibeamten an, es sei ausgeschlossen, dass im Rahmen dieser Durchsuchung ein Feuerzeug hätte übersehen werden können.

Eine weitere Ungereimtheit ergibt sich daraus, dass dieses Feuerzeug auf einer Asservatenliste vom 10.1.2005 nicht auftaucht, jedoch auf einer weiteren Asservatenliste vom 11.1.2005. Dazu erfolgte bislang noch keine Erklärung seitens der Staatsanwaltschaft.

Weitere ungeklärte Fragen sind:

Warum wurde Herr Yallow über einen Zeitraum von mehreren Stunden an allen vier Gliedmaßen angekettet, in dieser Gewahrsamszelle festgehalten.

Wie kann eine Matratze, die mit einem nicht entflammbaren Überzug überzogen ist, von einem gefesselten Menschen mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt werden.

Soweit es in Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft heißt, es sei zu prüfen, ob Selbstmord oder ein Unglücksfall vorliege, so ist dazu zu sagen, dass schon aus den bisherigen Ermittlungen zu entnehmen ist, dass auf jeden Fall ein starkes Maß an Fremdverschulden vorliegt, wenn man sich nur auf die Tatsache bezieht, dass über mehrere Minuten Rauchmelder und Alarm der Lüftungsanlage ignoriert wurden.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass ein Mensch, auf einer brennenden Matratze liegt, unter derartigen Qualen leidet, dass minutenlanges Schreiben zu hören gewesen sein muss, auch dann, wenn letztlich die Todesursache nicht das Verbrennen ist.

 


Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 030/05

 

Magdeburg, den 3. März 2005

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zu den Vorfällen im Polizeigewahrsam TOP 16 der Landtagssitzung am 3./4. März 2005


Anrede,

in den ersten zwei Monaten diesen Jahres starben in Gewahrsam der Polizei unseres Landes zwei Menschen. Die Medien haben ausführlich darüber berichtet. In Dessau kam am 7. Januar Oury Jallow auf tragische Weise bei einem Brand ums Leben. Und in Magdeburg verstarb am 18. Februar Michael Lippert vermutlich an Unterkühlung oder Herzversagen. Oury Jallow war erst 21 Jahre alt. Er war abgelehnter Asylbewerber und wohnte zuletzt in Roßlau. Michael Lippert verstarb in seinem 51. Lebensjahr. Er war am Ende seines Lebens ohne festen Wohnsitz. Ihr Tod muss jeden betroffen machen, der sich die letzten Stunden und Minuten ihres Lebens vor Augen führt. Dies gilt besonders für den fürchterlichen Tod, den Oury Jallow erlitten hat.

Anrede,

nach beiden Todesfällen hat die Polizei unverzüglich die erforderlichen Ermittlungen zur Todesursache aufgenommen: die Staatsanwaltschaft informiert bzw. dort Anzeige erstattet und unter deren Leitung weitere Ermittlungen eingeleitet bzw. durchgeführt. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, und so haben Polizei und Staatsanwaltschaft gehandelt. Die Öffentlichkeit ist über beide Fälle umgehend informiert worden. Über die Presse ist auch über die Todesopfer und die Umstände berichtet worden, unter denen sie gestorben sind. Es ist berichtet worden über Versäumnisse oder Fehler von Polizeibeamten und die hierzu getroffenen disziplinarrechtlichen Maßnahmen: zum Beispiel Suspendierung des verantwortlichen Dienstgruppenleiters in Dessau, die Umsetzung von weiteren Beamten, die Einleitung von Disziplinarverfahren. Über Einzelheiten wurde der Ausschuss für Recht und Verfassung informiert: am 2. Februar durch das Innenministerium und am 16. Februar durch das Innenministerium, den Generalstaatsanwalt sowie die zuständige Staatsanwaltschaft.

Anrede,

zu dem Todesfall in Dessau sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und die eingeleiteten Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen.

Zu dem Todesfall in Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung am 24. Februar mitgeteilt, dass gegen Polizeibeamte kein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung bestehen nach dieser Pressemitteilung derzeit jedoch gegen die Rettungskräfte, indem sie die weitere medizinische Versorgung des später Verstorbenen nicht für erforderlich hielten und ihn statt dessen in die Obhut der Polizei gaben. Ob diese mögliche Pflichtverletzung ursächlich für den Todeseintritt war, sei in weiteren Ermittlungen zu klären.

Anrede,

neben den genannten straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren sind eine Reihe präventiver Maßnahmen getroffen worden, um Risiken für die in polizeilichen Gewahrsam genommenen Personen weitestgehend auszuschließen.

Unmittelbar nach dem Todesfall in Dessau ist angeordnet worden, alle im Land vorhandenen Gewahrsamsräume der Polizei hinsichtlich möglicher Mängel zu überprüfen und ggf. vorhandene Defizite sofort abzustellen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt, den Komplex Unterbringung von Personen im Gewahrsam der Polizei umfassend zu untersuchen und bis zum 15. Mai einen Bericht vorzulegen. Schwerpunkte des Berichts sollen sein:

Rechtsvorschriften sowie baulich-technische und administrativ-organisatorische Regelungen für den Polizeigewahrsam in den einzelnen Behörden und Dienststellen einschließlich Optimierungsbedarf.

Die Arbeitsgruppe besteht aus knapp 30 Beamten der Polizei. Fachleute aus dem Justizvollzug und dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums sollen beteiligt werden.

Die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten erhielten die Weisung,

- nochmals alle Bediensteten auf den äußerst sorgsamen Umgang mit den in Gewahrsam genommenen Personen hinzuweisen und

- die Gewahrsamsräume regelmäßig durch die Abteilungsleiter Polizei überprüfen und bei dieser Gelegenheit kontrollieren zu lassen, ob bei den in der Vergangenheit durchgeführten Ingewahrsamnahmen vorschriftsmäßig verfahren worden ist.

Die Abteilungsleiter Polizei haben zukünftig mindestens vierteljährlich mit den für den Polizeigewahrsam unmittelbar Verantwortlichen zu erörtern, ob und ggf. welche Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen sind. Ferner haben die Polizeidirektionen (unabhängig von den Untersuchungen und Vorschlägen der Arbeitsgruppe sowie den aus ihrer Sicht erforderlichen Sofortmaßnahmen) die Gewahrsamnahmen der letzten zwei Jahre hinsichtlich der einzelnen polizeilichen Maßnahmen zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich abzustellen.

Zusätzlich haben die Behörden eine Reihe konkretisierender Anweisungen zur Gewahrsamsordnung von 1995 erhalten. Ich nenne einige Beispiele:

1. Die Kontrolle der in Gewahrsam genommenen Personen ist jeweils von zwei Beamten durchzuführen. Beide Beamte haben im Gewahrsamsbuch zu dokumentieren, wann die Kontrolle erfolgte und welche Feststellungen bei jeder Kontrolle getroffen wurden. Zur Kontrolle ist der jeweilige Gewahrsamsraum zu betreten.

2. Die Gewahrsamsräume sind unmittelbar vor und nach der Unterbringung von Personen gründlich durch zwei Beamte zu durchsuchen und hinsichtlich möglicher Mängel zu überprüfen. Die Durchsuchung und Prüfung sowie die dabei getroffenen Feststellungen sind von beiden Beamten zu dokumentieren.

3. Bereits bei der Anforderung des Arztes ist möglichst umfassend auf den Zustand der in Gewahrsam genommenen Person hinzuweisen und – soweit möglich – anzugeben, welche Untersuchungen und Feststellungen von Rettungssanitätern oder andere medizinisch fachkundigen Personen bereits getroffen worden sind. Ferner ist darzustellen, in welcher Situation die Person angetroffen bzw. aufgefunden wurde.

4. Der Arzt, der die Gewahrsamsfähigkeit prüft oder feststellt, ist zu befragen,

- bei welchem Verhalten der in Gewahrsam genommenen Person eine erneute ärztliche Kontrolle erforderlich ist,

- ob und ggf. in welchen Zeitabständen die Person vorübergehend bzw. kurzfristig zu wecken ist und

- ob und ggf. in welchen Zeitabständen von weniger als einer halben Stunde die Person zu kontrollieren ist.

5. Es ist eine erneute ärztliche Untersuchung der in Gewahrsam genommenen Person erforderlich, sollte sie nach sechs Stunden Gewahrsam nicht bei klarem Bewusstsein sein.

6. Grundsätzlich sind keine Personen im Polizeigewahrsam zu halten oder in einem Gewahrsamsraum unterzubringen,

- die zuvor versucht haben, sich selbst zu verletzen,

- die unter Alkohol- und gleichzeitig unter Drogeneinfluss stehen,

- die alkoholisiert sind, bei denen jedoch keine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden kann,

- die nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung oder einem Unfall mehr als unerheblich verletzt oder aber bewusstlos angetroffen worden sind.

Ergänzend zu diesen vorrangig polizeiinternen Maßnahmen ist das Sozialministerium gebeten worden, eine Prüfliste für die bei einer Ingewahrsamnahme erforderliche ärztliche Untersuchung und einen Katalog der Fälle zu erarbeiten, in denen eine Unterbringung im Polizeigewahrsam aus medizinischer Sicht nicht in Betracht kommt.

Anrede,

gestatten Sie mir abschließend einige Anmerkungen zum Antrag der PDS-Fraktion. Zu den von der PDS-Fraktion aufgeworfenen Fragen muss ich darauf verweisen, dass die von mir angesprochenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Da kein Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass diese Verfahren streng nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, bedarf es auch keiner Aufforderung des Landtages zu einer vollständigen und rückhaltlosen Aufklärung an die Landesregierung. Hier den Eindruck zu vermitteln, dass die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt erst durch den Landtag aufgefordert werden müsse, um die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, halte ich für unvertretbar.

Anrede,

natürlich ist die Landesregierung bereit, nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Impressum:

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 1-2
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de


Dessau: Demonstration im Gedenken an Oury Jalloh
Aufklärung über die Todesumstände des Asylbewerbers in Polizeigewahrsam gefordert
Andreas Siegmund-Schultze

In Dessau (Sachsen-Anhalt) versammelten sich am Sonnabend rund 200 Menschen, um des 21jährigen Oury Jalloh, der am 7. Januar auf einem Polizeirevier ums Leben kam, zu gedenken. Im Anschluß an eine Trauerfeier auf dem Dessauer Zentralfriedhof formierte sich eine Spontandemonstration. Vor dem Polizeirevier, in dem der afrikanische Asylbewerber unter noch immer nicht geklärten Umständen starb, stoppten die Teilnehmer zu einer Kundgebung.

Jalloh soll nach Informationen der ermittelnden Staatsanwaltschaft Selbstmord begangen haben, indem er die Matratze in seiner Zelle mit einem Feuerzeug anzündete und nach Ausbruch des Feuers einem Hitzeschock erlag. Der junge Mann aus Sierra Leone war allerdings zuvor von Polizeibeamten auf einer feuersicheren Pritsche »fixiert«, also an Händen und Füßen gefesselt worden. Gegen zwei beteiligte Beamte wird inzwischen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und gegen den Dienstgruppenleiter wegen schwerer Körperverletzung ermittelt (junge Welt berichtete).

Auf Transparenten forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstration am Samstag »Aufklärung, Entschädigung und Gerechtigkeit«. Mehrere Redner sprachen von der Notwendigkeit einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung des Todes von Jalloh. Sie wandten sich auch gegen eine Überführung der Leiche nach Sierra Leone, bevor ein rechtsmedizinisches Abschlußgutachten vorliege.

Adresse: http://www.jungewelt.de/2005/03-29/017.php


Pressemitteilung: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Dessau/Berlin 29-03-2005

MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE: ÜBERFÜHRUNG VORÜBERGEHEND GESTOPPT. ZWEITE, UNABHÄNGIGE OBDUKTION WIRD DIESE WOCHE NOCH STATTFINDEN

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh macht bekannt, dass – trotz fehlender Unterstützung seitens der Staatsanwaltschaft – eine zweite Obduktion des Leichnams von Oury Jalloh stattfinden wird. Die Kosten werden vorläufig von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh übernommen.  

Stellungsnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:

Ein wichtiger Schritt wurde am Samstag getan, indem die Öffentlichkeit aufmerksam gemacht worden ist, was am 7. Januar 2005 im Polizeirevier von Dessau passiert ist. Nichtsdestotrotz bleibt die einzige Möglichkeit um die Wahrheit herauszufinden der öffentliche Druck. Den werden wir weiterhin pausenlos ausüben.

Wir kritisieren, dass kaum ein Dessauer und insgesamt sehr wenige Deutsche an der Trauerfeier und an dem Trauermarsch teilgenommen haben. Wir fragen uns, ob das damit zu tun hat, dass Oury Jalloh einfach ein für die Abschiebung vorgesehener Flüchtling war.

Für uns ist die Vertuschung dieser Geschichte vielfältig und wird von allen beteiligten Behörden getragen. Unabhängig davon, was die Ergebnisse einer zweiten Untersuchung sein werden, wurde alles gemacht um eine Aufklärung zu verhindern.

Hiermit veröffentlichen wir einige unserer offenen Fragen zum Fall Oury Jalloh:

Die Zweifel daran, wie man sich völlig betrunken an einer Pritsche gefesselt lebendig verbrennen kann, sind schon bekannt. Dazu fragen wir:

·        Aus welchem Stoff wurde die Matratze gemacht?
·        Wie brennt sie, wie schnell und vor allem wie viel von dem Stoff braucht man um so ein Feuer von 365 Grad auszulösen?
·        Wo genau war die Matratze „beschädigt“ und was sind die Vorschriften für den Fall, dass solche Gegenstände beschädigt sind?
·        Wo ist die Matratze und wie viel ist noch übrig?

Ergänzend muss gefragt werden, da gerade auf einem Polizeirevier die Videoüberwachung eigentlich komplett sein sollte:

·        Wo sind die Überwachungsgeräte?
·        Wo sind die – kompletten – Videobände des Reviers ab dem Zeitpunkt von Oury Jallohs Einlieferung, seiner Durchsuchung und seiner „Fixierung“ in der Zelle?

Weitere Fragen sind:

·        Was steht im Feuerwehrprotokoll über den Einsatz?
·        Wie ist die Akustik im Revier (ab wann kann man die Schreie eines Menschen hören, der lebendig verbrennt?)

Zu einem späterem Zeitpunkt werden wir andere Zweifel, die wir haben, veröffentlichen.

Zum Schluss geben wir bekannt, dass – trotz fehlender Unterstützung seitens der Staatsanwaltschaft – eine zweite Obduktion des Leichnams von Oury Jalloh stattfinden wird. Die Kosten werden vorläufig von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh übernommen.

Wir fordern:


Für mehr Information über den Tod von Oury Jalloh oder unsere Forderungen setzen Sie sich bitte in Verbindung mit: Mouktar Bah (0176-29435634) E-Mail: plataforma@riseup.net  www.thevoiceforum.org / http://www.attac.de/halle/oury/


Zweite Obduktion im Fall Jalloh
Weiter Zweifel nach Tod in Dessauer Zelle 
 
Von Hendrik Lasch, Dessau 
 
Der Leichnam des am 7. Januar in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Flüchtlings Ouri Jalloh soll erneut obduziert werden. Die Untersuchung wurde von einer Initiative veranlasst, der Freunde des 21-jährig ums Leben gekommenen Mannes sowie Immigranten- und Antirassismus-Gruppen angehören. Die ursprünglich für Ostermontag geplante Überführung des Toten in seine Heimat Sierra Leone wurde zunächst ausgesetzt.
Die Entscheidung, eine zweite, »unabhängige« Obduktion zu veranlassen, sei im Anschluss an eine Trauerfeier für Jalloh am vergangenen Samstag gefallen, sagte Sprecher Mouctar Bah gestern auf ND-Anfrage. Dabei wurde auch der Sarg geöffnet. Der Anblick des stark entstellten Leichnams habe Zweifel an der Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft verstärkt, erklärte Bah: »Es ist fast nichts mehr da.« Unter Dessauer Flüchtlingen gebe es inzwischen sogar Zweifel, ob eine Überführung überhaupt ratsam sei: »Der Familie ist das kaum zuzumuten.«
Nach offiziellen Erkenntnissen soll Jalloh, der nach seiner Festnahme in einer Zelle an das Bettgestell gefesselt worden war, mit einem bei einer Durchsuchung übersehenen Feuerzeug selbst seine Matratze angezündet haben. Laut Staatsanwaltschaft starb er binnen kürzester Zeit an einem Hitzeschock. Die Dienst habenden Polizisten hatten zu spät reagiert und einen Brandmelder zunächst abgeschaltet. Wegen der Versäumnisse wird gegen zwei Beamte ermittelt. Die Untersuchungen sind auch fast drei Monate nach dem Vorfall noch nicht abgeschlossen.
Die erneute Obduktion soll »bis spätestens Donnerstag« stattfinden, erklärte Mouctar Bah. Sie werde von der Gedenkinitiative finanziert. Diese vermutet, Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung würden »vertuscht«. Bah weist darauf hin, dass Jallohs Anwältin bisher weder die Röntgenbilder noch den Endbericht zur Verfügung gestellt bekommen habe. Bedeutung für einen möglichen Prozess zum Tod des Flüchtling werde die jetzige Obduktion jedoch nicht haben, hieß es bei der Dessauer Opferberatung: »Beweiskraft haben nur Untersuchungen, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden«, sagt Mitarbeiter Torsten Steckel.
Zu der Trauerfeier für Jalloh und einer anschließenden Demonstration waren am Samstag rund 200 Menschen nach Dessau gekommen. Die Veranstaltung drohte zu eskalieren, als der Kreisoberpfarrer die Stadt Dessau gegen den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit in Schutz nahm. Nach Unmutsbekundungen von Beteiligten musste er seine Ansprache abbrechen. Auf dem Weg zum Polizeirevier, in dem Jalloh ums Leben kam, wurde zudem ein Polizeiwagen attackiert. Die Flüchtlingsszene, hieß es, sei durch den tragischen Vorfall und dessen schleppende Aufklärung noch immer stark erregt und verunsichert. Bürger oder offizielle Vertreter der Stadt hatten sich an der Trauerfeier kaum beteiligt.


Die folgenden chronologisch zusammengestellten Texte dokumentieren die  Kampagnenarbeit im Fall von Oury Jalloh, dem 21 jährigen Flüchtling aus  Sierra Leone/Guinea Conakry, der lebendigen Leibes in seiner  Gefängniszelle am 7. Januar in Dessau, Deutschland verbrannte. Wir  arbeiten weiterhin an seinem Fall und brauchen dafür dringend  internationale Unterstützung, da die Behörden alles tun, um die Wahrheit  zu verstecken. Bitte leitet diese Nachricht an so viele Gruppen und  Personen wie möglich weiter. Wir sind für jede Form von Unterstützung  dankbar, dazu könnte z.B. das organisieren von Protesten vor den deutschen  Botschaften in Deinem Land, Fax und Briefkampagnen, das Veröffentlichen  von Informationen in der lokalen Presse, indymedia, etc. sein. Wir können  für Euch Interviews auf: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und  Arabisch organisieren.

Bitte informiert uns auch bitte über Eure Solidaritätsaktionen oder  Veröffentlichungen, damit wir dies für unsere Kampgane dokumentieren  können. E-Mails können an plataforma@riseup.net geschickt werden

In Gedenken an Oury Jalloh!

Inhalt:

-    Call for mobilization
-    1st Press Release
-    Funeral Speech
-    2nd Press Release


Oury Jallow: VERBRANNT IN SEINER ZELLE
Kein Vergessen und kein Vergeben!
NIE WIEDER!

Wer kennt Oury Jallow oder Laye Kondé? Wer weiß etwas über ihr Leben und  deren Familien, die sie zurückließen, über ihre Gefühle und Ängste? Wer  weiß, wie sie starben und warum?
Am 7. Januar kamen in den Händen der Polizei zwei Afrikaner zu Tode. Am 7.  Januar war in Deutschland einfach ein anderer Tag. Gewöhnlich. Ein Tag,  der für viele Menschen schon längst der Vergangenheit angehört und damit  wie so oft in Vergessenheit gerät. Schlicht ein Freitag im ersten Monat  des neuen Jahres, nicht mehr und auch nicht weniger.
Es gibt aber auch Menschen, die nicht so leicht vergessen. Aber was  soll´s, da sind einfach ein paar Leute mehr, für die der 7. Januar etwas  verdeutlicht. Nämlich das Weiterwirken der unrühmlichen Kolonialgeschichte  dieses Landes und des Kontinents. Es sind Leute, die den Tod zweier  Afrikaner einfach als Beweis für das Fortbestehen von vergangenen  Verhältnissen in der Gegenwart sehen. Ein einziger Alptraum.
Die Fakten:
Oury Jallow und Laye Kondé, beide aus Sierra Leone, starben, weil sie und  ihres gleichen in diesem Land nicht willkommen sind. Sie starben, weil sie  sich in einem Land wiedergefunden haben, in dem man nicht müde geworden  ist, "Ausländer Raus!" zu schreien. Sie starben, weil ihnen der deutsche  Staat und die deutsche Gesellschaft nur Ausschluss und Isolation,  Zerstörung und Abschiebung entgegen brachten, wie vielen, vielen anderen  Menschen auch.
Oury starb an einem Bett festgebunden im Polizeigewahrsam der Stadt  Dessau. Er verbrannte dort bei lebendigem Leibe. Die Polizei behauptet,  dass es ein Selbstmord gewesen sei. Laye starb in der Stadt Bremen. Seine  Lungen waren aufgefüllt mit Wasser und Brechmittel, die ihn zum Übergeben  und die im Magen vermuteten Drogen zum Vorschein bringen sollten.

Wollt Ihr mehr Informationen erhalten? Sollten wir objektiver sein? Wie  sieht es damit aus: Gemäss eines Artikels der Wochenzeitschrift Die Zeit   vom 9. März "[wurde] allein im Januar diesen Jahres jede Stunde ein  rechtsextremes Verbrechen begangen." Offiziell beliefe sich die Anzahl auf  745 Verbrechen und 39 Gewaltakte von Rechtsextremen in Deutschland. Im  letzten Jahr gab es den Statistiken zu Folge 7.943 Verbrechen und 489  Gewaltverbrechen der rechtsextremen Szene.
Denkt Ihr, dass Oury und Laye in diesen Statistiken ein Platz zukam?
Und nun noch einmal zurück zu einigen Informationen, welche von der  Tageszeitung herausgegeben wurden. Einer Studie des Konflikt- und  Gewaltforschers Wilhelm Heitmeyer zufolge sei die große, schweigende Masse  überwältigend groß. 60 Prozent aller Deutschen glauben, dass schon zu  viele Ausländer in diesem Land leben würden. 69 Prozent sind angenervt,  weiterhin mit den Verbrechen gegen die europäischen Juden in Verbindung  gebracht zu werden. Von diesen 69 Prozent bezeichnet sich gut die Hälfte  politisch als Mitte.
Es besteht zumindest kein Zweifel, dass solch hässliche Verbrechen im  Stillen begangen werden, so wie die Behörden sich um deren Vertuschung  oder Verharmlosung als Unfall bemühen. Verbrechen, welche vor langer Zeit  ein täglicher Schrecken für viele Menschen des nicht-europäischen Erbes  waren.
Aber was wir hier berichten, das ist nichts neues. Es wird wohl weder Euch  noch uns als Neues gelten. Und Ihr werdet es wie wir ziemlich genau  wissen. Ist es nicht das, was normal genannt wird? Ist dies nicht eine  banale, alltägliche Begebenheit, auch wenn nicht für Euch persönlich? Aber  dann seht Ihr es wieder nicht als Euer Problem an. Es ist ja jemanden  anderem zugestoßen. Wenn Ihr dies lesen solltet, dann werdet Ihr Euch  vielleicht unwohl fühlen oder sogar aufgebracht sein. Das dürfte auch eine  normale Reaktion sein. Ihr werdet wie wir an diese Gleichgültigkeit  gewöhnt sein.
In Dessau wies der ermittelnde Staatsanwalt die Möglichkeit zurück,  Röntgenuntersuchung vorzunehmen. Dabei hätten dabei unbeantwortete Fragen  gelöst werden können wie diese: War sein Handgelenk wirklich gebrochen  oder nicht? Nun scheinen sie ihre Gedanken geändert zu haben und die  Behörden bereiten Schwierigkeiten für die öffentliche religiöse Beisetzung  eines Afrikaners, der vielen Freund und Bruder war.
Freunde von Oury sagten, sie werden die Prozession mit oder ohne  Genehmigung der Behörden durchführen. Und sie werden nicht halt machen,  die eigentlichen Ereignisse in Dessau anzuklagen. Seit solch starke  Positionen häufig bezogen wurden, bedeutet es für die, welche widerstanden  ihre Köpfe zu senken, oft allein gelassen zu werden. Deswegen ist es um so  wichtiger, dass wir ihr Streben unterstützen und Oury einen würdigen  Abschied erweisen, zumindest einen, den letzten.
Abschließende Worte. Es wird Euch weder viel Zeit in Anspruch nehmen noch  viel Geld kosten, Oury's Freunde für das zu unterstützen, was ihm zu  Lebzeiten in diesem Land vorenthalten wurde: Würde und Respekt. Es wird  nur ein einziger Tag Eures Alltages sein. Kommt nach Dessau.
Wir fordern:
·    Überführungsstop bis zur Überprüfung des rechtsmedizinischen  Abschlussgutachten
·    Eine unabhängige Ermittlung der Umstände von Oury's Tod
·    Einen Gerichtsprozess gegen die verantwortlichen Polizeibeamten wegen  Tötung
·    Entschädigung für die Familie Oury Jallows
·    Ein Ende der Polizeikontrollen und –gewalt
·    Gerechtigkeit!!!
MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE FORDERN
AUFKLÄRUNG IM FALL VON OURY JALLOH

Initiative für Oury Jalloh (Dessau) verurteilt die Entscheidung der  Staatsanwaltschaft, eine zweite Obduktion der Leiches von Oury Jalloh, der  unter noch ungeklärten Umständen im Polizeirevier Dessau gestorben ist, zu  verbieten. Gleichzeitig geben sie bekannt, das die Stadt Dessau eine  öffentliche Trauerfeier im Stadtzentrum verbietet.
Zusammen mit verschiedenen Immigranten- und anti-rassistische- Initiativen  fordern wir eine sofortige zweite Obduktion und eine unabhängige  Untersuchung der Todesursache von Oury Jalloh.

Der Tod von Oury Jalloh hätte eigentlich eine Welle der Empörung auslösen  müssen. Der Tod von Oury Jalloh hätte eigentlich eine Schande für ein Land  sein sollen, das dieses Jahr angeblich zum 60. Jahrestag der Ende der  Nazi-Gräueltaten mahnt. Aber das ist leider nicht der Fall. Sogar im  Gegenteil: Deutschland schweigt.

Zur Sache:

Niemand bezweifelt, dass der Tod von Oury Jalloh, der am 7. Januar in der  Polizeistation Dessau mit gefesselten Händen und Füßen in seiner Zelle  verbrannte, unter noch immer ungeklärten Umständen passiert ist, genauso  wie alle, die sich mit dem Fall befassen wissen, dass es viel, viel mehr  Fragen als Antworten gibt. Nichtsdestotrotz wird alles getan um das  Geschehen vom 7. Januar unter den Tisch zu wischen, z.B. von der  Staatsanwalt, die versucht, eine zweite Obduktion zu verhindern; oder die  Behörden und alle örtlichen Vertreter der Staat, die es den FreundInnen  von Oury Jalloh – die einzigen die sich um seine Geschichte kümmern –  nicht einmal erlauben möchten, ihm eine öffentliche Verabschiedung zu  geben, mindestens nicht, wo andere Leute das mitkriegen könnten.

Warum ist Oury Jalloh gestorben? Warum gab es und gibt es so wenig  Berichte darüber in der Presse, die dazu noch widersprüchlich waren? Ist  das nicht ein großer Skandal? Oder ist das einfach noch ein Schwarzer,  noch ein Afrikaner, noch ein Asylbewerber der gestorben bzw.  möglicherweise ermordet worden ist? Gehört das schon wieder zu der  Normalität Deutschlands? Wer hätte gedacht, dass so wenige Jahre nach  Hoyerswerda und 60 nach Auschwitz so ein Verbrechen einfach verschwiegen  wird?

Laut Oberstaatsanwalt Folker Bittmann: "[es] besteht gegen den  Polizeibeamten, welcher Jallow am Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht  mehr". Vielleicht deswegen verbietet die Staatsanwaltschaft eine zweite  Obduktion. Und auch örtliche Politiker aus Dessau scheinen ihre Motive zu  haben, warum sie gleichzeitig die öffentliche Trauerfeier aus dem  öffentlichem Raum verbannen wollen.

Die Presse hat nun das Wort.

Wir fordern:

·    Eine zweite, unabhängige Obduktion
·    Unabhängige Untersuchung der Ereignisse
·    Anklage wg. versuchtes Mord gegen die Verantwortlichen
·    Entschädigungszahlung an Oury Jallohs Familie
·    Schluss mit rassistischer Polizeibrutalität und Kontrolle
·    GERECHTIGKEIT!!!
Trauerfeierrede der Plataforma:

Wir sind heute hier vesammelt um dem Leben  und dem Tod  Oury Jalloh zu  gedenken. Wir sind hier, um unseren Respekt zu bekunden für einen Menschen  der für viele Bruder und Freund war. Jetzt, ist er nicht mehr unter uns.

Es ist sehr schwer Worte zu finden die das beschreiben was sich am 7.  Januar 2005 zugetragen hat. Für viele von uns, die wir aus den Ländern der  sogenannten 3. Welt kommen, ist klar, das der Tod Oury Jallohs jeden und  jede von uns hätte treffen können. In einer Gesellschaft mit so vielen  rassistischen Kontrollen, Missbrauch und Gewalt scheint es nur eine Frage  davon zu sein, sich als falsche Person, zur falschen Zeit am falschen Ort  zu befinden.

Genau wie für euch, sind auch für uns noch viele Fragen zum Tod Oury  Jalloh's offen. Es gibt zu viele Widersprüche und Versuche die Wahrheit zu  vertuschen. Sogar die deutsche Kriminalpolizei sagt zu den Untersuchungen  in diesem Fall: “Hier wurde der Anschein einer gleichgültigen und  unfähigen Polizei erweckt.³ Wenn Sie das schon selbst sagen, was sollen  wir dann denken?

Oury, ein Flüchtling in diesem Land ist Tod. Als Flüchtling geboren und  als Flüchtling gestorben. Sein ganzes Leben Flüchtling. Mit in sein Grab  nimmt er den Status der ihm zugewiesen wurde, weil er Schutz vor  Verfolgung suchte: die Duldung.

Aber Oury war nicht alleine. Er war einer von vielen Flüchtlingen die  gestorben sind weil sie gezwungen wurden, auf der Suche nach einem  besseren Leben aus ihrem Land zu flüchten. Weil sie etwas zu essen wollten  oder -Oury war erst 21 Jahre alt- studieren. Aus Gründen, die wir nicht  verstehen wird dies von vielen Europäischen Regierungen und ihren Bürgern  als Verbrechen betrachtet. Flüchtlinge, die Schutz suchen, werden als  Kriminelle behandelt. Und Menschen, die von der Gesellschaft  kriminalisiert sind, werden ihrer Rechte und Würde beraubt. Flüchtlinge  sind Menschen, für die Chancen und Respekt Fremdworte bleiben, denen jede  reale Bedeutung fehlt. Besonders hier. Besonders in Deutschland, wo wir  isoliert und von der Gesellschaft ausgeschlossen sind.

Es ist wieder Frühling in Europa. Der Wind dreht sich, das Wetter wird  wärmer und das Mittelmeer beruhigt sich. Das bedeutet neue Möglichkeiten  für die europäischen Touristen, vor allem aber, dass wieder mehr tote  Körper an den Küsten der Festung Europa angespült werden. Symbole eines  Traums, der auf der Reise starb. Es sind Zehntausende, einige tot und  einige, die es schaffen, noch einen Tag zu überleben. Sie riskieren ihr  Leben, um hierher zu kommen  und wofür?

Was ist der Preis um die Küsten der Festung Europa zu erreichen? Welchen  Preis zahlte Oury Jalloh um hierherzukommen, seine Flucht überlebend, nur  um im Paradies lebendig zu verbrennen? Und seine Familie? Welche Gedanken  kamen ihnen in den Kopf? Hatte ihr Sohn es nach Europa geschafft? Würde  ihr Sohn Oury endlich die Chance haben, mehr zu sein als ein Flüchtling?  Würde er Bildung und Arbeit finden? Würde er letztendlich den Ort von  Zivilisation, Fortschritt und Möglichkeiten erreichen?

Glaubt Ihr, das Oury seiner Familie von den Bedingungen erzählt hat in  denen er gezwungen wurde als Flüchtling zu leben? Erzählte er ihnen von  Duldung und Heimen, Residenzpflicht und Abschiebung? Erzählte er ihnen,  das er oft kontrolliert und misshandelt wurde, weil er schwarz war? Das  ihm die Möglichkeit zu arbeiten, zu studieren, sich frei zu bewegen und  deutsch zu lernen verweigert wurde? Erzählte er ihnen, das die einzige  Möglichkeit, die ihm gelassen wurde war im Heim zu sitzen -zu essen und zu  schlafen, zu essen und zu schlafen  bis der Abschiebebescheid kam und  seine Duldung endete. Erzählte er ihnen, dass er abgeschoben werden würde  oder -noch einmal!- fliehen müsste um zu überleben?

Jetzt ist es zu spät. Oury Jalloh hat nicht überlebt. Er starb in einer  Gefängniszelle in einer Stadt namens Dessau. Oury starb; er verbrannte bei  lebendigem Leib, mit Händen und Füssen ans Gefängnisbett gefesselt.

Wir sind heute auch hier mit Worten an euch alle, die heute hier sind. Wir  sind hier um euch zu sagen, dass diese Situation nicht weiter bestehen  darf und dass wir nicht mehr schweigen werden im Angesicht von solcher  systematischer und verbreiteter Unmenschlichkeit. Hiermit rufen wir die  deutsche Gesellschaft und die deutsche Regierung auf: Stoppt die Gewalt!  Die Ausgrenzung, die Kriminalisierung und die rassistischen Kontrollen  müssen aufhören! Hört auf, Menschen wegen der Farbe ihrer Haut oder ihrer  Pässe wie Kriminelle zu behandeln! Beendet diese Ungerechtigkeit!

Den anderen Flüchtlingen und Migrantinnen möchten wir heute sagen: Der  einzige Weg, um Oury Jalloh aufrichtig zu ehren/gedenken besteht darin,  alles in unserer Macht stehende zu tun, um so etwas nicht noch mal  geschehen zu lassen. Wir müssen uns gegenseitig unterstützen, um unsere  Furcht zu überwinden und aus unserer Isolation auszubrechen.

Um Oury Jalloh unseren aufrichtigen Respekt zu bekunden, müssen wir  versuchen, dass sein ungerechter Tod etwas Positives bewirkt: Dass wir  gemeinsam sagen: Genug! Genug Gewalt! Genug Ungerechtigkeit!

Und noch ein letztes Wort: Der palästinensische Dichter Muhammad Aziz  al-Hababi schrieb in seinem Gedicht “Wie lange noch?³:

“Wann werden wir die Früchte unseres Landes und die süsse unseres Himmels  geniessen können? Wann wird die Sonne einen Platz in unseren Herzen  finden? Wird dieser Tag kommen? Genauso für alle anderen? Alle Menschen  suchen Frieden. Wir ziehen es vor, gegen den Tod der uns erblinden lässt,  zu kämpfen.[...] Jeden Tag, ohne Unterlass!“

Auch wir glauben dass dies ein Kampf gegen diese Kultur, gegen diese Logik  des Krieges und des Todes, gegen diese Logik der historischen  Ungerechtigkeit ist. Wenn wir das in unseren Herzen bewahren, ist dies  etwas, was wir gemeinsam gestalten können.
MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE: ÜBERFÜHRUNG VORÜBERGEHEND GESTOPPT. ZWEITE,  UNABHÄNGIGE OBDUKTION WIRD DIESE WOCHE NOCH STATTFINDEN

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh macht bekannt, dass – trotz  fehlender Unterstützung seitens der Staatsanwaltschaft – eine zweite  Obduktion des Leichnams von Oury Jalloh stattfinden wird. Die Kosten  werden vorläufig von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh übernommen.

Stellungsnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:

Ein wichtiger Schritt wurde am Samstag getan, indem die Öffentlichkeit  aufmerksam gemacht worden ist, was am 7. Januar 2005 im Polizeirevier von  Dessau passiert ist. Nichtsdestotrotz bleibt die einzige Möglichkeit um  die Wahrheit herauszufinden der öffentliche Druck. Den werden wir  weiterhin pausenlos ausüben.

Wir kritisieren, dass kaum ein Dessauer und insgesamt sehr wenige Deutsche  an der Trauerfeier und an dem Trauermarsch teilgenommen haben. Wir fragen  uns, ob das damit zu tun hat, dass Oury Jalloh einfach ein für die  Abschiebung vorgesehener Flüchtling war.

Für uns ist die Vertuschung dieser Geschichte vielfältig und wird von  allen beteiligten Behörden getragen. Unabhängig davon, was die Ergebnisse  einer zweiten Untersuchung sein werden, wurde alles gemacht um eine  Aufklärung zu verhindern.

Hiermit veröffentlichen wir einige unserer offenen Fragen zum Fall Oury  Jalloh:

Die Zweifel daran, wie man sich völlig betrunken an einer Pritsche  gefesselt lebendig verbrennen kann, sind schon bekannt. Dazu fragen wir:

·    Aus welchem Stoff wurde die Matratze gemacht?
·    Wie brennt sie, wie schnell und vor allem wie viel von dem Stoff braucht  man um so ein Feuer von 365 Grad auszulösen?
·    Wo genau war die Matratze „beschädigt“ und was sind die Vorschriften für  den Fall, dass solche Gegenstände beschädigt sind?
·    Wo ist die Matratze und wie viel ist noch übrig?

Ergänzend muss gefragt werden, da gerade auf einem Polizeirevier die  Videoüberwachung eigentlich komplett sein sollte:

·    Wo sind die Überwachungsgeräte?
·    Wo sind die – kompletten – Videobände des Reviers ab dem Zeitpunkt von  Oury Jallohs Einlieferung, seiner Durchsuchung und seiner „Fixierung“ in  der Zelle?

Weitere Fragen sind:

·    Was steht im Feuerwehrprotokoll über den Einsatz?
·    Wie ist die Akustik im Revier (ab wann kann man die Schreie eines  Menschen hören, der lebendig verbrennt?)

Zu einem späterem Zeitpunkt werden wir andere Zweifel, die wir haben,  veröffentlichen.

Zum Schluss geben wir bekannt, dass – trotz fehlender Unterstützung  seitens der Staatsanwaltschaft – eine zweite Obduktion des Leichnams von  Oury Jalloh stattfinden wird. Die Kosten werden vorläufig von der  Initiative in Gedenken an Oury Jalloh übernommen.

Wir fordern:

·    Überführungsstopp bis zur Überprüfung des rechtsmedizinischen  Abschlussgutachten
·    Unabhängige Untersuchung der Ereignisse
·    Einrichtung einer unabhängigen Komission in Absprache mit den Angehörigen
·    Anklage wg. versuchtem Mord gegen die Verantwortlichen
·    Entschädigungszahlung an Oury Jallohs Familie
·    Schluss mit rassistischer Polizeibrutalität und Kontrolle
·    GERECHTIGKEIT!!!


Der Artikel wurde von Jenny von der ARI geschrieben und von Grazwürzelrevolution veröffentlicht.

 

Flüchtling verbrennt in seiner Zelle

Ursachen ungeklärt

Am 7. Januar wurde der Flüchtling Oury Jallow von der Polizei in Dessau festgenommen. In seiner Zelle brach ein Feuer aus, in dem Jallow verbrannte. Die Ursache des Brandes ist bisher unbekannt und wirft viele Fragen auf, denen von der Staatsanwaltschaft zunächst mit eher geringem Interesse nachgegangen wurde.

Oury Jallow war 21 Jahre alt und stammte aus Sierra Leone. Er wurde von der Polizei verhaftet, da er angeblich im betrunkenen Zustand Frauen belästigt haben soll. Da sich Jallow der Verhaftung widersetzte, wurde er gewaltsam auf das Dessauer Revier gebracht und in einer Zelle an Armen und Beinen gefesselt.

Einige Stunden später starb er an einem Hitzeschock.

Nach Angaben der Polizei gab es aufgrund der starken Rauchentwicklung keine Möglichkeit mehr, in die Zelle vorzudringen und ihn zu retten.

Als die Feuerwehr eintraf, war Jallow schon tot.

Die Ermittlungen, die seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden, waren sehr ungenau und lückenhaft.

Erst unter Druck der Öffentlichkeit wurden die Untersuchungen intensiviert, wobei viele Punkte noch lange nicht geklärt sind.

Von einem Suizid kann nicht ausgegangen werden. Während der Verhaftung wurde Jallow durchsucht, ein Feuerzeug wurde nicht gefunden. Er hätte auch keines finden können, da die Zelle vorher gründlich gereinigt wurde. Wie hätte er sich also verbrennen können, wenn die Möglichkeit ausgeschlossen ist, an ein Feuerzeug zu gelangen? Und selbst, wenn Jallow eins bei sich gehabt hätte, wie hätte er im gefesselten Zustand an das Feuerzeug gelangen und sich selbst in Brand stecken können? Des Weiteren bestand die Matratze aus einem feuerfesten Material und hätte somit nicht in Flammen aufgehen können. Um die Matratze in Brand zu setzen, hätte sie beschädigt sein müssen, da nur das Innenmaterial entflammbar ist.

Nach Angaben der Polizei wurde vorschriftsmäßig jede halbe Stunde der Zustand von Jallow überprüft. Der Feueralarm wurde zweimal ausgelöst, der Dienstgruppenleiter schaltete ihn aber wieder aus, mit der Begründung, dass der Alarm in der Vergangenheit öfter von alleine angegangen war. Das Prasseln des Feuers, das aus der Gegensprechanlage der Zelle zu hören war, wurde als ein "Plätschern" wahrgenommen, dem die Polizisten keine weitere Beachtung schenkten. Erst als sich der Lüftungsschalter einschaltete, wurden sie aufmerksam - doch für Oury Jallow kam jede Hilfe zu spät.

Bei dieser Aussage gibt es Widersprüche.

So behauptete der diensthabende Polizist, dass der Feueralarm kaputt gewesen sei. Allerdings wurde er schon vor einigen Monaten repariert, und seitdem traten keine Fehlermeldungen mehr auf. Dieser Tatsache war sich auch der Polizist bewusst. Trotzdem ignorierte er den Alarm. Ferner ist fraglich, warum die Polizisten neben dem "Plätschern" nicht auch Schreie und Hilferufe gehört und darauf reagierten haben.

Trotz der widersprüchlichen und fragwürdigen Aussagen wird von der Staatsanwaltschaft eine Fremdverschuldung ausgeschlossen. Unmittelbar nach dem Vorfall ging die Staatsanwaltschaft von einer Selbsttötung aus und enthielt der Öffentlichkeit vor, dass das Opfer an seiner Pritsche fixiert war. Bedingt durch die Nachforschungen der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt wurden Informationen an die Öffentlichkeit frei gegeben. Mit einem Monat Verspätung wurde die Information über die Fesselung nach außen getragen.

Bereits im Oktober 2002 kam ein 36-jähriger Mann unter demselben Dienstgruppenleiter ums Leben. Die Ursachen sind nicht aufgeklärt worden, und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Angeblich zog er sich vor der Verhaftung einen Schädelbruch und innere Verletzungen zu, an denen er im Gewahrsam starb.

Als nicht mehr verleugnet werden konnte, dass an dem Vorfall etwas nicht stimmt, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei Polizisten eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt lag der Tod von Jallow schon sechs Wochen zurück. Der Dienstgruppenleiter wurde erst versetzt und anschließend suspendiert. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, weil er den Feueralarm ignorierte, gegen die anderen beiden Polizisten nur wegen des Verdachtes auf fahrlässige Tötung.

In Dessau sind die rassistischen Vorgehensweisen der PolizistInnen unter MigrantInnen bekannt. Im Juni 2004 wurde ein 37-jähriger Asylbewerber von drei Polizisten niedergeschlagen und getreten. Erst danach gaben sie sich zu erkennen. Sie entkleideten ihn in der Öffentlichkeit, durchsuchten und nahmen ihn anschließend mit auf das Revier, wo er erneut ausgezogen wurde. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau stehen Farbige unter Generalverdacht, mit Drogen zu dealen. Vier ähnliche Fälle wurden in der Beratungsstelle gemeldet. Es wird vermutet, dass die Dunkelziffer höher liegt. Wenn MigrantInnen eine Anzeige gegen Polizeibeamte aufgeben, werden sie durch eine Gegenanzeige eingeschüchtert.

Polizeigewalt gegenüber MigrantInnen ist keineswegs etwas Unübliches. Die Vorfälle, die sich in Dessau ereignet haben, zeigen, dass rassistische Übergriffe nicht alleine von der rechtextremen Szene ausgeübt werden, sondern sich tagtäglich in gesellschaftlichen Strukturen wieder finden und von staatlicher Seite gefördert werden. So bestand ein großes Interesse von der Staatsanwaltschaft und den Behörden, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten und die Polizei zu decken.

In diesem Fall drang die polizeiliche Repression dank der Recherchen verschiedener Organisationen nach außen. Von Seiten der Politik werden rassistische Hintergründe kategorisch ausgeschlossen und die Vorfälle als Einzellfälle dargestellt. Von den meisten Medien wird dies unreflektiert übernommen. Die diskriminierenden, rassistischen Vorgehensweisen können so ungehindert fortgesetzt werden.